1.1.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Subunternehmer (die „AGB“) gelten zwischen der Subezy GmbH, Herzogstr. 19, 80803 München („Subezy“) und dem Subunternehmer („Nutzer“) im Hinblick auf die Vermittlung von Transportverträgen und die Managementservices von Subezy (zusammen die „Services“), die dem Nutzer über die Webseite „subezy.de“ zur Verfügung gestellt werden (die „Plattform“).
1.2.
Die AGB sind gemeinsam mit den vom Nutzer über die Eingabemaske bereitgestellten Informationen, die vertragliche Vereinbarung zwischen Subezy und dem Nutzer (einzeln auch „Partei“ und gemeinsam „Parteien“) über von Subezy erbrachte Leistungen (jeweils ein „Servicevertrag“). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers gelten nicht, auch nicht ergänzend, es sei denn, Subezy stimmt ihrer Geltung in der Auftragsbestätigung oder sonst in Text- oder Schriftform zu.
1.3.
Dieser Servicevertrag ersetzt alle bisherigen Verträge zwischen den Parteien in Bezug auf die Vermittlung von Transportverträgen. „Transportvertrag“ im Sinne dieses Servicevertrags ist jede Vereinbarung zwischen dem Nutzer und dem Auftraggeber hinsichtlich des Transports von Waren oder Gütern zwischen zwei Orten zu einem vereinbarten Preis.
1.4.
Diese AGB können über diesen Link als PDF-Datei angezeigt und gespeichert werden. Der Nutzer kann die AGB ausdrucken.
2.1.
Die Services und die Plattform stehen nur Unternehmern im Sinne des § 14 BGB zur Verfügung. Subezy kann daher vom Nutzer verlangen, im Rahmen des Registrierungsprozesses, die Unternehmereigenschaft nachzuweisen.
2.2.
Über die Plattform wird Subezy dem Nutzer passende Transportverträge und Kontakte zu Unternehmen („Auftraggeber“) vermitteln („Vermittlungsservice“). Der Nutzer und der Auftraggeber können direkt über die Plattform kommunizieren und einen Transportvertrag
2.3.
Die Details des Transportvertrags werden zwischen Nutzer und Auftraggeber vereinbart. Subezy ist nicht Partei des Transportvertrags und übernimmt insofern auch keine Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung des Transportvertrags.
2.4.
Die dem Nutzer im Rahme des Vermittlungsservices vorgeschlagenen Auftraggeber gelten grundsätzliche als „Neukontakte“, solange der Nutzer nicht innerhalb von zwei Wochen nach dem Vorschlag durch Subezy nachweisen kann, dass bereits vor der Vermittlung von Subezy eine Geschäftsbeziehung bzw. ein Kontakt mit dem Auftraggeber vorlag.
2.5.
Darüber hinaus erbringt Subezy über die Plattform Leistungen im Zusammenhang mit der Durchführung und Abwicklung der Transportverträge („Managementservices“). Der Umfang der von Subezy geschuldeten Managementservices ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Webseite von Subezy. Die Managementservices auf der Plattform bestehen unter anderem aus
2.5.
Subezy stellt ausdrücklich klar, dass die Angaben der Nutzer und Auftraggeber nicht überprüft werden und dass eine fehlerhafte Eingabe von Daten nur das Verhältnis zwischen Nutzer und Auftraggeber betrifft. Die Nutzer sind verpflichtet, sich zu vergewissern, dass die von ihnen zur Verfügung gestellten Daten korrekt sind und dass sie über die erforderliche Berechtigung zur Nutzung und Weitergabe der Daten verfügen.
2.6.
Subezy hat keinen Einfluss auf das Zustandekommen oder Nichtzustandekommen eines Transportvertrags zwischen dem Nutzer und dem Auftraggeber. Die von Subezy zur Verfügung gestellten Informationen über Leistungen und Konditionen oder sonstige Informationen dienen ausschließlich dazu, dem Nutzer eine eigenständige und verantwortungsvolle Entscheidung zu ermöglichen.
3.1.
Der Nutzer sichert zu, dass er keinen Transportvertrag mit einem Neukontakt abschließen wird, mit der Absicht die Zahlungsbedingungen gemäß Abschnitt 4 zu umgehen.
3.2.
Der Nutzer wird Subezy über alle Transportverträge mit Neukontakten informieren, die außerhalb der Plattform abgeschlossen und durchgeführt werden.
3.3.
Für Verstöße gegen das Umgehungsverbot schuldet der Nutzer eine angemessene Vertragsstrafe, die von Subezy im Einzelfall festgelegt wird und deren Angemessenheit gerichtlich überprüfbar ist.
3.4.
Die Vertragsstrafe schließt die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht aus.
4.1.
Die Registrierung auf der Plattform ist für den Nutzer kostenlos.
4.2.
Der Nutzer und der Auftraggeber sind verpflichtet, die sich aus dem Transportvertrag ergebenden Zahlungen über die Plattform abzuwickeln. Diese Verpflichtung gilt für alle Transportverträge mit Neukontakten, die aufgrund der Auftrags- oder Kontaktvermittlung abgeschlossen wurden und für Transportverträge, die unter Einbindung der Managementservices durchgeführt werden. Zu diesem Zweck setzt Subezy Drittanbieter
4.3.
Vermittlungsservice: Der Nutzer ist verpflichtet, an Subezy eine Provision in Höhe von 5% aller Zahlungen zu entrichten, die er vom Auftraggeber aufgrund eines mit einem Neukontakt abgeschlossenen Transportvertrags erhält. Die Pflicht zur Zahlung der Provision für mit einem Neukontakt abgeschlossenen Transportvertrag besteht auch nach Kündigung dieses Servicevertrag fort.
4.4
Managementservice: Für die Nutzung der Managementservices ist der Nutzer verpflichtet, an Subezy eine Nutzungsgebühr in Höhe von 1.5% aller Zahlungen zu entrichten, die er vom Auftraggeber für die mit den Managementservices durchgeführten Transportverträge erhält. Diese Gebühr entfällt, sofern der Nutzer für einen Transportvertrag die Provision gemäß Ziffer 4.3 bezahlt hat.
4.5
Der Nutzer ist verpflichtet, die für die Berechnung der Provision gemäß Abschnitt 4.3 und der Nutzungsgebühr gemäß Abschnitt 4.4 erforderlichen Informationen (insbesondere Auftragsvolumen) nach Abschluss des Transportvertrags unverzüglich zur Verfügung zu und angemessen nachzuweisen (z.B. Rechnungen). Die Berechnungsgrundlage für die Provision und die Nutzungsgebühr sind die Beträge aller Zahlungen aus den Transportverträgen nach Abzug der fälligen Umsatzsteuer.
4.6
Der Nutzer ist verpflichtet, die auf der Plattform bereitgestellten Zahlungsmittel und Zahlungsdienste der Drittanbieter für die Zahlungsabwicklung der Transportverträge zu nutzen. Der Nutzer berechtigt Subezy die für die Zahlungsabwicklung erforderlichen Informationen sowohl an den Drittanbieter als auch an den Auftraggeber zu übermitteln. Der Nutzer ist gegebenenfalls verpflichtet den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Drittanbieter zuzustimmen.
4.7
Der Nutzer stellt Subezy oder dem Drittanbieter alle erforderlichen Informationen im Zusammenhang mit Geldwäschepräventionsgesetzen auf Anfrage zur Verfügung.
5.1.
Der Nutzer ist verpflichtet sich auf der Plattform zu registrieren. Der Nutzer ist verpflichtet die erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
5.2.
Bei der Registrierung eines Nutzerkontos (das „Nutzerkonto“) muss der Nutzer die Informationen in den Pflichtfeldern angeben und ein Passwort wählen. Die E-Mail-Adresse und das Passwort dienen als Login-Daten (die „Login-Daten“). Im letzten Schritt des Registrierungsprozesses klickt der Nutzer auf den Button „Jetzt registrieren“. Nach Absenden der Registrierung erhält der Nutzer eine Registrierungsbestätigung per E-Mail mit der der Servicevertrag zustande kommt.
5.3.
Der Nutzer ist verpflichtet Login-Daten und Inhalte vor dem widerrechtlichen Zugriff Dritter angemessen zu schützen, Passwörter geheim zu halten sowie das Nutzerkonto vor einem unbefugten Zugriff Dritter zu sichern. Der Nutzer wird Subezy unverzüglich informieren, sofern der Nutzer einen unbefugten Zugriff auf das Nutzerkonto vermutet und/oder Anhaltspunkte für einen entsprechenden Zugriff bestehen.
5.4.
Subezy ist berechtigt, die Registrierung des Nutzers ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Bei einem Verstoß gegen diese AGB, ist Subezy berechtigt, das Nutzerkonto zu löschen oder den Zugang zur Plattform zu sperren. In einem solchen Fall wird Subezy den Nutzer darüber informieren.
6.1.
Der Nutzer ist allein verantwortlich für die Nutzerinhalte. Der Nutzer haftet grundsätzlich für alle Aktivitäten, die unter seinem Nutzerkonto durchgeführt werden. Der Nutzer haftet nicht, wenn er die missbräuchliche Nutzung seines Nutzerkontos nicht zu vertreten hat.
6.2.
Der Nutzer stellt sicher, dass die Nutzerinhalte insbesondere nicht
6.2.1.
belästigend, beleidigend oder auf andere Weise illegal sind
6.2.2.
gegen die Rechte Dritter verstoßen, insbesondere das Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte oder andere Eigentumsrechte
6.3
Mit der Bereitstellung oder Eingabe von Nutzerinhalten räumt der Nutzer Subezy unwiderruflich das nicht-exklusive, weltweite, kostenlose Recht ein, Nutzerinhalte zur Erfüllung und Durchführung des Servicevertrags zu nutzen. Subezy kann die an den Nutzerinhalten eingeräumten Rechte auch durch Dritte, zum Beispiel durch eingesetzte Erfüllungsgehilfen (z.B. Hosting-Dienstleister), ausüben lassen.
6.4.
Der Nutzer gewährleistet, dass die Nutzerinhalte keine Viren oder andere Schadprogramme wie Würmer oder Spyware enthalten oder verbreiten und dass ihre Übermittlung und vertragsgemäße Verarbeitung durch Subezy keine Rechte Dritter verletzt oder gegen Gesetze verstößt.
7.1.
Subezy übernimmt keine Gewähr für eine bestimmte Verfügbarkeit der Plattform. Eine Haftung von Subezy für eine vorübergehende Nichtverfügbarkeit der Plattform ist ausgeschlossen.
7.2.
Subezy überprüft die von dem Auftraggeber auf der Plattform zur Verfügung gestellten Informationen und die auf den Webseiten Dritter zur Verfügung gestellten Informationen nicht. Subezy übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Genauigkeit, Zuverlässigkeit, Aktualität, Angemessenheit und/oder Vollständigkeit dieser auf der Plattform verfügbaren Informationen.
7.3.
Die Erfüllung des auf der Plattform geschlossenen Transportvertrags liegt in der Verantwortung des Nutzers und des Auftraggebers. Sie sind allein dafür verantwortlich, bei der Erfüllung des Transportvertrags die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Subezy übernimmt im Hinblick auf die auf der Plattform abgeschlossenen Transportverträge keine Gewähr. Subezy trifft keinerlei Pflicht für die Erfüllung der abgeschlossenen Transportverträge zu sorgen.
7.4.
Subezy übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Identität und Verfügungsberechtigung der Auftraggeber. Im Falle von Zweifeln wird dem Nutzer empfohlen, sich durch geeignete Maßnahmen über die wahre Identität und Verfügungsberechtigung des Auftraggebers zu informieren.
7.5.
Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen haftet Subezy unbeschränkt für
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Subezy nur für die Verletzung einer wesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung bei der Verletzung einer solchen wesentlichen Pflicht ist auf solche Schäden begrenzt, die typischerweise eintreten und die Subezy zum Zeitpunkt der Registrierung des Nutzers aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände vorhersehen musste. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
7.6.
Abschnitt 7 gilt auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von Subezy.
8.1.
Die Nutzer stellen Subezy von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Subezy wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen aufgrund der von den Nutzern eingestellten Nutzerinhalte geltend machen, soweit der jeweilige Nutzer diese Rechtsverletzung zu vertreten hat. Der jeweilige Nutzer übernimmt auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung von Subezy in diesem Zusammenhang, einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten.
8.2.
Subezy ist nicht in der Lage die Rechtskonformität der Handlungen der Nutzer vor, während oder nach der Abwicklung eines Transportvertrags zu gewährleisten. Die Nutzer verpflichten sich daher Subezy von sämtlichen Ansprüchen freizustellen, die Dritte im Zusammenhang mit dem Transportvertrag gegen Subezy geltend machen.
9.1.
Der Servicevertrag auf der Grundlage dieser AGB wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Laufzeit des Servicevertrags beginnt mit dem Datum der erfolgreichen Registrierung des Nutzers.
9.2.
Dieser Servicevertrag kann von jeder Partei jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Parteien sind zudem berechtigt mit einer Frist von einem Monat die Managementservices zu kündigen.
9.3.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Servicevertrag aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Die Kündigung hat zur Folge, dass der Nutzer keinen Zugriff mehr auf sein Nutzerkonto hat.
9.4.
Sofern zum Zeitpunkt der Kündigung Transportverträge über die Plattform abgewickelt werden, bleibt dieser Servicevertrag und der Zugriff auf das Nutzerkonto bis zur Beendigung aller Transportverträge bestehen. Die Pflicht zur weiteren Zahlung der Provision aus Abschnitt 4.3 bleibt unberührt.
9.5.
Jede Kündigungserklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Text- oder Schriftform.
10.1.
Subezy ist berechtigt, den Namen und das Logo des Nutzers in Pressemitteilungen und anderen Marketingmaterialien sowie auf Social-Media-Plattformen und anderweitig im Internet zu veröffentlichen und zu verwenden, auch als Hinweis und im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen von Subezy. Subezy wird die Gestaltungsvorgaben, die der Nutzer Subezy zu diesem Zweck zur Verfügung stellt, angemessen berücksichtigen.
10.2.
Der Nutzer kann die Ermächtigung gemäß Abschnitt 10.1 durch Mitteilung an Subezy in Text- oder Schriftform widerrufen. Mit Zugang des Widerrufs bei Subezy erlischt die Ermächtigung von Subezy gemäß Abschnitt 10.1 mit Wirkung für die Zukunft. Marketingmaßnahmen, die vor Zugang des Widerrufs erfolgt sind, bleiben davon unberührt. Subezy ist insbesondere nicht verpflichtet, bereits veröffentlichte Werbematerialien zurückzurufen.
Soweit Subezy im Rahmen des Servicevertrag personenbezogene Daten im Auftrag des Nutzers verarbeitet, geschieht dies gemäß des zwischen den Parteien als Teil des Servicevertrags abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrags. Der Auftragsverarbeitungsvertrag hat in seinem Anwendungsbereich Vorrang.
12.1.
Für den Servicevertrag und alle sich daraus ergebenden oder sonst damit im Zusammenhang stehenden Ansprüche und Rechte gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
12.2.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Servicevertrag ergeben, ist München.
13.1.
Änderungen und Ergänzungen des Servicevertrag bedürfen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, der Text- oder Schriftform, einschließlich des Verzichts auf dieses Formerfordernis.
13.2.
Der Nutzer kann gegenüber Subezy nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aus dem Servicevertrag aufrechnen und nur wegen solcher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Die Vertragsparteien können Ansprüche aus dem Vertrag nur mit Zustimmung der anderen Vertragspartei abtreten. § 354a des Handelsgesetzbuches (HGB) bleibt unberührt.
13.3.
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist der Erfüllungsort für die Dienstleistung der Sitz von Subezy in München.
13.4.
Sollten einzelne Bestimmungen des Servicevertrags unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden solche Bestimmungen durch wirksame und durchführbare Bestimmungen ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck sowie der Intention der Parteien am ehesten entsprechen. Das Gleiche gilt für unbeabsichtigte Regelungslücken.
24. Juli 2023